Professionelle Energie-Beratung & Planung von energetischer Sanierung in Neubeuern bei Rosenheim

Professionelle Energie-Beratung & Planung von energetischer Sanierung

Für einen energieeffizienten Neubau oder eine energetische Altbausanierung ist vor Beginn der Baumaßnahmen eine professionelle Energieberatung heute unverzichtbar.

Was können Sie sich unter einer "Energie-Beratung" vorstellen?

Neubau oder Altbauten werden detailliert auf ihre Energieeffizienz untersucht.
Das heißt, nach einer genauen Durchsicht der Baupläne und einer Ortsbesichtigung wird der Ist-Zustand berechnet und mehrere Berechnungsvarianten verglichen.

Die Schwerpunkte hierbei sind die Energieeinsparung, Effizienz der Anlagentechnik, Wirtschaftlichkeit der Investition, langfristige Ersparnis, der Wohnwert, die Nachhaltigkeit und die Qualität von Gebäudehülle und Fenstern.

Auch weise ich Sie staatliche auf Fördermöglichkeiten hin und unterstütze Sie mit Rat und Tat bei der Beantragung.

Die lange Erfahrung im Neubau- und Sanierungsbereich hat mir gezeigt, dass eine gute, professionelle Energie-Planung Bau- und Sanierungsvorhaben unterm Strich kostengünstiger und vor allem energieeffizienter macht, als Bau- und Sanierungsvorhaben die ohne Konzept ausgeführt werden.


Gebäude-Energieberatung

Schritte einer Gebäude-Energieberatung

  • Vor-Ort-Analyse des Bestandsgebäudes und Absprache der Sanierungswünsche mit dem Bauherren.
  • Erstellung eines umfangreichen Beratungsberichts mit der Bestandgebäudeberechnung, der Berechnung von mehreren Sanierungsvarianten – abgestimmt auf Ihr Budget, einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und einer Durchführungskalkulation.
  • Ausführliches Kundengespräch zur Auswahl der geeigneten Sanierungsmaßnahmen und möglichen Förderungen.

Energiepass

Energieausweis

Der Energieausweis ist mit der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 erforderlich

  • für jedes neugebaute Gebäude,
  • für alle Bestandsgebäude (außer Denkmalschutz) die verkauft werden und für alle Gebäude

die vermietet oder verpachtet werden.

Seit Mai 2014 müssen Energieausweise eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) erhalten.

Bei Immobilien in kommerzieellen Medien sind seit Mai 2014 folgende Angaben Pflicht:

  • Art des Energieausweises, Energieberdarfsausweis (EBA) oder Energieverbrauchsausweis (EVA).
  • Der Endenergiebedarf (EEB) oder Endenergieverbrauch (EEV) in KWh/m²a 

Es sind auch Energieträger der Heizungsanlage und Energieeffizienzklasse anzugeben.

Je nach Nutzung und Baujahr muss geprüft werden, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erstellt werden muss.

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarf wird auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und der Anlagentechnik berechnet. Unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Berdarfsausweis ist die Grundlage für eine energetische Sanierung. 

Energieverbrauchsausweis

Die Verbrauchsdaten werden aus dem witterungsbereinigten Verbrauch der (mind.) letzten 3 Jahre ermittelt und in Bezug auf die Wohnfläche gesetzt. 

Erkentnisse über den Gebäudezustand werden nicht ersichtlich.


Förderungen

In Zusammenhang mit seiner professionellen Energieberatung berät und unterstützt Josef Warter Sie bei der Beantragung staatlicher Förderungen, z.B.:

  • KfW-Förderungen (Antragsstellung, Bestätigungen, Nachweise)
  • Förderung durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), z.B. Förderung erneuerbarer Energien
  • Förderungen durch die Kommunen
Energieberatung - Förderungen