Für einen energieeffizienten Neubau oder eine energetische Altbausanierung ist vor Beginn der Baumaßnahmen eine professionelle Energieberatung heute unverzichtbar.
Neubau oder Altbauten werden detailliert auf ihre Energieeffizienz untersucht.
Das heißt, nach einer genauen Durchsicht der Baupläne und einer Ortsbesichtigung wird der Ist-Zustand berechnet und mehrere Berechnungsvarianten verglichen.
Die Schwerpunkte hierbei sind die Energieeinsparung, Effizienz der Anlagentechnik, Wirtschaftlichkeit der Investition, langfristige Ersparnis, der Wohnwert, die Nachhaltigkeit und die Qualität von Gebäudehülle und Fenstern.
Auch weise ich Sie staatliche auf Fördermöglichkeiten hin und unterstütze Sie mit Rat und Tat bei der Beantragung.
Die lange Erfahrung im Neubau- und Sanierungsbereich hat mir gezeigt, dass eine gute, professionelle Energie-Planung Bau- und Sanierungsvorhaben unterm Strich kostengünstiger und vor allem energieeffizienter macht, als Bau- und Sanierungsvorhaben die ohne Konzept ausgeführt werden.
Der Energieausweis ist mit der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 erforderlich
die vermietet oder verpachtet werden.
Seit Mai 2014 müssen Energieausweise eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) erhalten.
Bei Immobilien in kommerzieellen Medien sind seit Mai 2014 folgende Angaben Pflicht:
Es sind auch Energieträger der Heizungsanlage und Energieeffizienzklasse anzugeben.
Je nach Nutzung und Baujahr muss geprüft werden, ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erstellt werden muss.
Der Energiebedarf wird auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und der Anlagentechnik berechnet. Unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Berdarfsausweis ist die Grundlage für eine energetische Sanierung.
Die Verbrauchsdaten werden aus dem witterungsbereinigten Verbrauch der (mind.) letzten 3 Jahre ermittelt und in Bezug auf die Wohnfläche gesetzt.
Erkentnisse über den Gebäudezustand werden nicht ersichtlich.
In Zusammenhang mit seiner professionellen Energieberatung berät und unterstützt Josef Warter Sie bei der Beantragung staatlicher Förderungen, z.B.: